Taufe - ein Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung

Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten dürfen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart künftig die Taufe spenden.

Bild: Michael Bogedain In: Pfarrbriefservice.de

Grundlage hierfür bildet ein von Bischof Dr. Gebhard Fürst unterzeichnetes Dekret, das zum 1. November in Kraft tritt. „Der Ortsbischof einer Diözese hat vom Kirchenrecht her die Möglichkeit, die Taufspendung an Frauen und Männer zu übertragen, die nicht das Weiheamt innehaben“, erläutert der für die pastoralkonzeptionelle Ausrichtung der Diözese zuständige Weihbischof Matthäus Karrer.
Den Anstoß dazu gab das vom Diözesanrat im April 2021 organisierte Frauenforum. „Dabei wurde die Forderung, dass Frauen die Tauferlaubnis erhalten sollen, formuliert. Bischof Fürst griff diese Forderung auf und beauftragte eine Arbeitsgruppe zu möglichen Umsetzungsschritten unter meiner Leitung“, sagt Karrer. „Motivation des Bischofs war, um der Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche willen alles zu tun, was in seiner Macht steht, diese Geschlechtergerechtigkeit zu fördern.“ 

Hier der Brief von Bischof Gebhardt Fürst: hier

Ursula Renner, Gemeindereferentin und Vertreterin der Berufsverbände der Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, fügt an: „Die Nähe zu den Menschen ist das, was zählt. Umso mehr begrüße ich auch im Namen der Berufsverbände, dass es nun in unserer Diözese möglich wird, dass Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten die Taufe spenden dürfen. Wir sehen dies als wichtiges Signal und Ermutigung, dass Wandel und Veränderung in der Kirche möglich sind.“ Die Menschen heute könnten die Geschlechterungerechtigkeit in der katholischen Kirche nicht mehr nachvollziehen und verstehen. „Wenn nun Frauen und Männer mit unterschiedlichen Lebenshintergründen die Taufe spenden dürfen und so die unverbrüchliche Liebe Gottes zu uns Menschen zusprechen, wird die Kirche ein Stück authentischer“, sagt Renner. „Und gleichzeitig ist es nur ein erster Schritt verbunden mit der Hoffnung, dass weitere Schritte im Bereich der Sakramentenspendung folgen werden.“

Konkret gestaltet sich das wie folgt: Ab November und bis Ostern beraten und entscheiden die Kirchengemeinderäte vor Ort und treffen eine bindende pastorale Grundsatzentscheidung. In den hauptamtlichen Teams in den Seelsorgeeinheiten, den sogenannten Pastoralteams, werden dann die Personen bestimmt, die taufen sollen. 2023 kann pro Seelsorgeeinheit jeweils eine Person die Qualifikation absolvieren, die im Mai beginnt und vor dem Sommer endet. Im Frühherbst 2023 finden dann die Beauftragungen in zentralen Feiern durch die Diözesanleitung statt.