Kirchengemeinderatswahl am 30. März 2025
KOMM - GESTALTE MIT
Schon jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass im nächsten Jahr am Sonntag, 30. März 2025 die nächste Kirchengemeinderatswahl stattfindet.
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Kirchensteuervertretung und verantwortet den Haushalt.
Bitte überlegen Sie sich, ob Sie es sich vorstellen können und bereit sind, in unseren Kirchengemeinden Verantwortung zu übernehmen und für den Kirchengemeinderat zu kandidieren?
Für Fragen und Informationen stehen unsere bisherigen Kirchengemeinderäte gerne zur Verfügung.
Unsere beiden Kirchengemeinderäte haben bereits mit der Vorbereitung begonnen und die ersten Entscheidungen getroffen:
In der Kirchengemeinde Dußlingen mit Gomaringen und Nehren soll das Gremium aus 12 Mitgliedern bestehen. Außerdem wurde beschlossen, dass es eine unechte Teilortswahl geben soll, d.h. dass Gomaringen mit 5 Mitgliedern, Dußlingen mit 4 Mitgliedern und Nehren mit 3 Mitgliedern im Kirchengemeinderat vertreten sein soll.
In der Kirchengemeinde Mössingen mit Bodelshausen und Ofterdingen soll das Gremium ebenfalls aus 12 Mitgliedern bestehen. Auch hier soll es eine unechte Teilortswahl geben - mit den zwei Bezirken Mössingen (mit Außenorten und Ofterdingen) und Bodelshausen.
Die Wahlausschüsse wurden mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen beauftragt. Neben dem Wahlvorstand besteht der Wahlausschuss aus weiteren 4 Mitgliedern. Kandidaten und Kandidatinnen dürfen nicht im Wahlausschuss mitarbeiten.